1) Eine Ware die vom Schwarzmarkt stammt, ist billiger als am legalen markt.
2) Wahren des Schwarzmarktes sind generell verboten. (Nicht beim Kauf erwischen lassen
)
3) Exklusiefwahre ist oftmals gefälscht und es können unliebsame nebenwirkungen auftreten.
4) Die Wahre kann nicht gestohlen werden, es sei denn, ein UrGM gibt ein Schreiben diesbezüglich aus.
5) Sinnes verändernde Wirkstoffe sind nicht immer gleich nur am Schwarzmarkt zu finden.
6) Sklaven, sind in Frankreis-Paris, sowie auf Korsika erhältlich und bilden keinen verstoß gegen das übereinkommen der Herrscherparteien (UrGM)